Winterdienst in Hamburg

Geräumt und gestreut, bevor's rutschig wird.

Als Anlieger seid ihr in Hamburg selbst für Schnee und Glätte auf dem Gehweg verantwortlich – auch früh am Morgen. Wir nehmen euch das ab: zuverlässig, pünktlich und mit dem richtigen Streugut.

Saisonvertrag oder Einzeleinsatz · Angebot auf Anfrage

❄️ Warum Winterdienst von uns:

  • Rechtzeitig vor den gesetzlichen Räumzeiten
  • Gehwege, Zugänge, Treppen & Einfahrten
  • Splitt statt Salz – so, wie vorgeschrieben
  • Saisonvertrag oder flexibler Einzeleinsatz
📍Hamburg + Umland
Früh am Morgen
🏢Privat & Gewerbe
🤝Feste Ansprechpartner
Unser Winterdienst

Damit niemand ausrutscht

Zuverlässig geräumt und gestreut – und ihr seid auf der sicheren Seite.

🧹

Gehwege räumen

Schnee vom Gehweg räumen – mindestens der vorgeschriebene rund 1 m breite Streifen.

🧂

Streuen gegen Glätte

Abstumpfend streuen mit Splitt oder Sand – kein Salz, wie es auf Gehwegen vorgeschrieben ist.

🚪

Zugänge & Treppen

Eingänge, Treppen und Einfahrten frei und sicher halten – in voller Breite.

🚚

Schnee abfahren

Bei großen Mengen räumen wir den Schnee zusammen und fahren ihn auf Wunsch ab.

📆

Saison-Vertrag

Die ganze Saison abgesichert – wir kommen automatisch, ihr müsst an nichts denken.

🔁

Einzeleinsätze

Kurzfristiger Einsatz oder Vertretung, wenn ihr mal selbst nicht könnt.

⚖️

Eure Räumpflicht in Hamburg – wir übernehmen sie

In Hamburg müssen die Anlieger den Gehweg selbst räumen und streuen; die Stadtreinigung kümmert sich nur um Hauptstraßen und Buslinien. Tagsüber gilt: sofort räumen. Fällt der Schnee nach 20 Uhr oder hört bis dahin nicht auf, muss werktags bis 8:30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr geräumt sein – mindestens ein rund 1 m breiter Streifen, und auf Gehwegen kein Salz, sondern Splitt oder Sand. Klingt nach früh aufstehen? Müsst ihr nicht – das übernehmen wir. Die Verkehrssicherungspflicht könnt ihr per Vertrag an uns übertragen. (Keine Rechtsberatung – Details klären wir im Vertrag.)

Winterdienst anfragen
So einfach geht's

In drei Schritten abgesichert

Flächen klären

Ihr zeigt uns Gehweg, Zugänge und Einfahrten – wir schätzen Aufwand und Zeitfenster ein.

Vertrag & Termine

Saisonpauschale oder Einzeleinsatz – ihr entscheidet, wir legen die Einsätze fest.

Wir räumen & streuen

Rechtzeitig vor den Räumzeiten sind wir da – auch früh am Morgen und am Wochenende.

Häufige Fragen

Gut zu wissen zum Winterdienst

Bin ich als Eigentümer oder Mieter zum Winterdienst verpflichtet?
In Hamburg sind die Anlieger – also die Grundstückseigentümer – für Räumen und Streuen auf dem Gehweg verantwortlich; per Mietvertrag wird die Pflicht oft auf Mieter übertragen. Diese Verkehrssicherungspflicht dürft ihr an einen Dienstleister wie uns übertragen.
Zu welchen Zeiten muss geräumt sein?
Tagsüber muss bei Schneefall oder Glätte sofort geräumt und gestreut werden. Fällt der Schnee nach 20 Uhr oder hört bis dahin nicht auf, muss werktags bis 8:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr geräumt sein. Genau dafür sind wir früh unterwegs.
Darf man Salz streuen?
Auf Gehwegen ist Streusalz in Hamburg nicht erlaubt. Wir streuen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand – so, wie es vorgeschrieben ist.
Was genau räumt ihr?
Mindestens einen etwa 1 m breiten Streifen auf dem Gehweg, dazu Zugänge, Eingänge, Treppen und Einfahrten nach Absprache. Bei großen Schneemengen fahren wir den Schnee auf Wunsch ab.
Bietet ihr Saisonverträge an?
Ja. Ihr könnt uns für die ganze Saison als Winterdienst buchen (Pauschale nach Fläche und Lage) oder uns für einzelne Einsätze bzw. als Vertretung rufen.
Ist Winterdienst steuerlich absetzbar?
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG sind die Arbeitskosten absetzbar – nach der Rechtsprechung sogar der Anteil, der auf den öffentlichen Gehweg entfällt.
Kontakt

Winter kann kommen

Sagt uns, wo wir räumen sollen – wir melden uns mit einem Angebot für Saison oder Einzeleinsatz. Kostenlos und unverbindlich.